Mit Wirkung zum 06.08.2026 führt die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) neue Verfahren für UAS-Flüge in Kontrollzonen ein. Veröffentlicht sind diese im Rahmen der NfL 2026-1-3960, welche hier zu finden ist:
https://dipul.de/homepage/de/antraege-behoerdendienste/flugverkehrskontrollfreigabe
Detaillierte Erläuterungen zu den neuen Verfahren der DFS finden Sie auch unter:
https://www.dfs.de/homepage/de/drohnenflug/antraege-und-genehmigungen/2026-7-neuregelung-uas-in-ctr.pdf?cid=jld


