Ab dem 18. Juni 2021 registrierte UAS-Betreiber sowie Fernpiloten, die ab dem 18.06.2021 einen Kompetenznachweis A1/A3 oder ein Fernpiloten-Zeugnis (A2 und/oder STS) absolviert haben, werden in den nächsten Wochen ihre Gebührenbescheide in ihrem persönlichen Nutzerkonto erhalten.
Die UAS-Betreiber und Fernpiloten erhalten in den kommenden Wochen (bis voraussichtlich Ende 2025) eine Benachrichtigung per E-Mail vom Absender „lba-openuav.de“, die auf die Verfügbarkeit des Gebührenbescheids im Nutzerkonto hinweist.
Der Betreff der E-Mail lautet: „Gebührenbescheid des Luftfahrt-Bundesamtes – Abrufbar in Ihrem persönlichen Betreiber-/Fernpilotenkonto“.
Wir bitten alle Betroffenen, die keine solche Benachrichtigung erhalten, dennoch regelmäßig ihr Nutzerkonto zu kontrollieren, falls die Benachrichtigungs-E-Mail im Spam-Ordner gelandet ist oder versehentlich gelöscht wurde.
Für die Anmeldung zum persönlichen Nutzerkonto, kann der folgende Link genutzt werden, der auch in der Benachrichtigung zu finden ist: https://exam.lba-openuav.de/


