Übergangsfrist für Bestandsdrohnen zum 01.01.2024 verlängert!

Durchführungsverordnung (EU) 2022/425 der Kommission | 14.03.2022

Tolle Neuigkeit für Fernpiloten und Drohnen-Unternehmen! Die Übergangsfrist für die Anwendung von nicht zertifizierten Drohnen, also Bestandsdrohnen, wurde um ein Jahr verlängert.
D.h., derzeitige Drohnen ohne C-Klassenzertifizierung können nun bis Ende 2023 in der offenen Kategorie nach der EU-Verordnung betrieben werden. 

Der zweite Risikofaktor ergibt sich aus der Anwendungssituation des Fernpiloten. Eine Drohne stellt je nach Art der konkreten Anwendung ein bestimmtes Risiko dar. Es ist beispielsweise ein großer Unterschied für das von den Drohnen ausgehende Risiko, ob Sie mit oder ohne Sichtkontakt zur Ihrem Fluggerät fliegen. Die risikobasierende Anwendung wird von der EU-Drohnenverordnung in drei Kategorien erfasst:

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